Reisetipps
Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten. Im Dezember 2014 wurde eine US-Staatsangehörige in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen. Die Tat wird vom Gericht der VAE als terroristisch motiviert angesehen. Die emiratische Täterin wurde inzwischen verurteilt und hingerichtet. Seit Anfang Dezember sind die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) für Ausländer geschlossen. Alle Reisenden, die nach Hatta bzw. in den Oman fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road, mit der das omanische Staatsgebiet umfahren werden kann, verwiesen. KriminalitätDie VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.
Allgemeine Reiseinformationen
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr.
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unter Externer Link, öffnet in neuem Fenster Seite aufrufen (--> FAQ).
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit zu erhöhter Unfallgefahr.
Für die Mietwagenanmietung in den VAE sollte ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
Obwohl der EU-Führerschein zwar grundsätzlich anerkannt ist, wird in der Praxis abhängig von Mietwagenfirma und Standort häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hotpants sind unangemessen und sollten vermieden werden.
Besonderheiten in der Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Visum.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Deutsche Staatsangehörige dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen dazu gibt es z. B. auf den folgenden Internetseiten der VAE-Behörden:
Ministry of Foreign Affairs
Externer Link, öffnet in neuem Fenster Seite aufrufen
Sonstiges
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z. B. Iriserkennung) erfasst werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden.
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vae-botschaft.de.
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Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Strafrechtliche Verfolgung kann nicht ausgeschlossen werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auch auf der Website von Dubai Customs einsehen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dubaicustoms.gov.ae), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafbar macht man sich beim Fotografieren/Filmen (auch mit Mobiltelefonen) zumindest von folgenden Einrichtungen: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken u. a. Bei Zuwiderhandlung wird zumindest die Kamera/der Film/der Chip konfisziert. Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat in den VAE haben keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen oder die konfiszierten Gegenstände zurück zu erhalten. Die Fotografierverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden verstärkt geahndet. Im Einzelfall muss sogar mit längerer Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Aufgrund von Vorkommnissen in jüngster Zeit wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass größte Vorsicht und Umsicht bei Publikationen in sozialen Medien geboten ist. Verstöße gegen das 2012 erlassene „UAE CYBER LAW“ können mit Haftstrafen bis zu 6 Monaten, Geldstrafen bis zu 500.000,- AED geahndet werden.
Eine Verurteilung hat bei Ausländern automatisch die Abschiebung zur Folge. Verboten aus Gründen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. des Eingriffs in die Privatsphäre einer Person ist u.a. die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der Person.
Der Link zum Gesetz ist abrufbar unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://gulfnews.com.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharjah wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in den VAE sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt. Straftaten, die in Deutschland gemäß § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verfolgt werden, werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. In besonderen Fallkonstellationen kann auch das Opfer einer solchen Straftat einer strafrechtlichen Verfolgung unterworfen sein. Nicht-eheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z. B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor einer Eheschließung stehen, sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit (auch „Händchenhalten“) ist ebenfalls verboten.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de/.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fenster Seite aufrufen (www.ecdc.europa.eu). .